Was ist wirklich drin?

Zusatzstoffe

Das Etikett auf einem Produkt gibt Auskunft über die enthaltenen Zutaten, wenn man es richtig zu interpretieren weiß. Foto: djd/SGS/stokkete-Fotolia

Nährwertangaben, Inhaltsstoffe, E-Nummern und Allergene – all diese Angaben finden sich auf den Etiketten von verpackten Lebensmitteln, etwa auf Sportlernahrung wie Eiweiß-Shakes oder Energie- Riegeln. Die dort abgedruckte Zutatenliste ist wie ein Rezept. Sie verrät, welche Zutaten in einem Produkt enthalten sind. Aber wie lassen sich diese Angaben richtig lesen? Die Lebensmittelexperten von SGS Institut Fresenius geben wichtige Tipps dazu.

Zutaten und Zusatzstoffe

Was viele Verbraucher nicht wissen: Die Reihenfolge der Bestandteile unter dem Stichwort Zutaten erfolgt keineswegs zufällig. Sie gibt die Mengenverhältnisse an. An erster Stelle steht die Hauptzutat, am Ende der Liste die Zutat, die den geringsten Anteil im Produkt ausmacht. Bei Energie-Riegeln zum Beispiel steht zuerst Getreide, meist gefolgt von Trockenobst und weiteren Zutaten. Ganz hinten in der Liste finden sich, sofern verwendet, zugesetzte Aromastoffe.

Als Zutaten gelten auch Zusatzstoffe, erläutert Dr. Anja Hartl vom Lebensmittellabor SGS Institut Fresenius: „Zusatzstoffe werden Lebensmitteln aus technologischen Gründen hinzugefügt, etwa zur Säuerung oder zur Färbung.

Dieser technologische Zweck muss auch immer genannt werden.“ Die Zutatenliste von Energie-Riegeln enthält dann beispielsweise „Säureregulator: Citronensäure“, bei Eiweiß-Shakes „Emulgator: Soja-Lecithin“. Alternativ zu ihrer Bezeichnung dürfen Zusatzstoffe auch mit ihrer E-Nummer angegeben werden, dann ist zum Beispiel „Säuerungsmittel: E 330“ auf dem Etikett zu lesen. Da Zusatzstoffe meist in geringen Mengen im Produkt enthalten sind, findet man sie oft am Ende der Zutatenliste.

Allergene sofort erkennen

Ganz wichtig für Allergiker: Die vierzehn Lebensmittel, die bei der europäischen Bevölkerung die häufgsten Lebensmittelallergien auslösen, etwa Soja, Eiereiweiß oder Milcheiweiß, müssen immer erkennbar sein. Sie sind im Zutatenverzeichnis meist zusätzlich fett gedruckt. „Die Kennzeichnungspflicht von Allergenen gilt ohne Wenn und Aber“, erklärt SGS- Expertin Dr. Anja Hartl.