Rampen statt Treppenstufen

Im Alter wollen viele Menschen selbstständig bleiben und noch lange ohne fremde Hilfe in ihrer gewohnten Wohnung leben. Wenn sie im Alltag auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, kann das allerdings mitunter schwierig werden. Sind zum Beispiel die Wohnungstüren ausschließlich über Treppen erreichbar, und seien es nur zwei oder drei Stufen, haben Rollifahrer bereits ein Problem. Das lässt sich jedoch beheben.

Rampen sind eine gängige Lösung, um größere Höhenunterschiede zwischen Türschwelle und Bürgersteig zu überwinden. Als fest installierte Variante haben sich Modulrampen bewährt. Diese haben den Vorteil, dass sie auch nachträglich in Bestandshäuser eingebaut werden können und die Aufbaumöglichkeiten sehr flexibel sind. Ein jederzeit erweiterbares Modulsystem besteht aus einzelnen, vorgefertigten Teilen, die vor Ort zusammengebaut werden.

Das sind beispielsweise neben den ursprünglichen Rampenstücken auch Sicherheitsgeländer, Stellfüße, Plattformen und Winkelstücke, sodass die gesamte Rampe auch als Kur- ve genutzt werden kann.

Was zu beachten ist

Wichtig ist, dass alle Rampenteile eine rutsch- und wetterfeste Oberfläche besitzen. So haben Nässe, Laub oder Eis keine Chance, den Weg zum Schlitterparcours werden zu lassen. Rostfreies Aluminium etwa ist ein gut geeignetes Baumaterial.

Die fertige Rampe sollte zudem eine hohe Tragfähigkeit besitzen, denn mit einem Rollstuhlfahrer in seinem Gefährt, einer Person zum Schieben und einer weiteren Begleitperson kommen schnell mehrere hundert Kilogramm zusammen, die auf den Aufbau drücken. Unter www.modul- rampe.de finden Interessier- te weitere Informationen und gesetzliche Vorgaben zum Rampenbau.

Bis zu 4.000 Euro als finanzieller Zuschuss sind möglich

Modulrampen können gegebenenfalls über öffentliche Banken, Versicherungen oder Ämter (teil-)finanziert werden. Pflegebedürftige Menschen können zum Beispiel bis zu 4.000 Euro Zuschuss bei ihrer Pflegekasse beantragen, da eine Modulrampe als „Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnfelds“ gilt. Ob oder inwieweit dem Antrag stattgegeben wird, liegt im Ermessen der Pflegekasse. Eine Nachfrage lohnt sich.