Von Dr. med. Thomas Eberlein Chefarzt an den Kliniken der GKG
Gürtelrose (Herpes zoster) ist eine der häufigsten Viruserkrankungen in Deutschland. Ungefähr jeder dritte Erwachsene wird einmal im Leben an einer Gürtelrose erkranken. In Deutschland sind das jährlich mehr als 300.000 Betroffene – am häufigsten ältere Menschen mit einem geschwächten Immunsystem. Typisch sind Abgeschlagenheit, leichtes Fieber, Hautbrennen mit gürtelförmigem Ausschlag mit infektiösen stecknadelkopfgroßen Bläschen. Die Gürtelrose entsteht durch Viren, die nach einer kindlichen Windpockenerkrankung bereits im Körper vorhanden sind. Die Erreger der Windpocken können dann nach Jahren wieder aktiv werden und eine Gürtelrose hervorrufen. Nach Abklingen der Gürtelrose bleiben sehr häufig äußerst schmerzhafte Nervenentzündungen (postherpetische Neuralgie) an der betroffenen Körperstelle noch für Monate oder Jahre zurück. Dies betrifft bis zu 2/3 der 60 – 70Jährigen. Die Behandlung dieser Gürtelroseschmerzen erfolgt meist durch den Haus- und Hautarzt*in oder in komplizierten Fällen durch ärztliche Schmerztherapeuten*in, meistens ambulant bzw. gelegentlich stationär im Krankenhaus. Verschiedene Kombination aus Schmerzmedikamenten z.B. morphiumähnliche, entzündungshemmende und krampflösende Medikamente kommen dann zur Anwendung. Neuerdings auch einmalig lokal aufgeklebte „Chilipflaster“.
Die beste Lösung zur Verhinderung von Gürtelrose und anhaltenden Nervenschmerzen ist die Impfung für alle (gesunde) Personen ab 60 Jahren sowie immungeschwächten und/oder vorerkrankten Patient*innen. Die 2-fache Impfung mit Totimpfstoff schützt hochwirksam für mehrere Jahre. Der Totimpfstoff (Shingrix ©) ist ab 50 Jahren zugelassen und wird im Abstand von mindestens 2 – 6 Monaten z.B. vom Hausarzt*in zweimal geimpft. Für die oben genannten Bevölkerungsgruppen übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten der Impfung mit dem Totimpfstoff. In der Regel zahlen die meisten privaten Krankenversicherungen ebenfalls die Impfung.