Dieser Ausweis rettet Leben

Organspende: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Die Zustimmung zur Entnahme von Organen und Gewebe nach dem Tod kann man in einem Organspendeausweis dokumentieren.
Foto: djd/www.viactiv.de/Getty Images/Andresr

Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gab es 2020 bundesweit nur 913 Organspender. Zum Vergleich: Etwa 9.100 Menschen stehen allein in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan.

Welche Regelung gilt aktuell in Deutschland? In Deutschland gilt die Entscheidungslösung: Organe und Gewebe dürfen nur dann entnommen werden, wenn der Verstorbene seine Zustimmung vor seinem Tod dokumentiert hat, etwa in einem Organspendeausweis. Wenn keine Entscheidung vorliegt, werden die Angehörigen zum vermeintlichen Willen des Verstorbenen befragt.

Wie komme ich an einen Ausweis? Einen Organspendeausweis kann man online ausfüllen und herunterladen, man kann ihn sich aber auch als Plastikkarte per Post zuschicken lassen und zu Hause in Ruhe ausfüllen. Krankenkassen unterstützen gerne bei der persönlichen Entscheidungsfindung.

Welche Organe werden gespendet? Transplantiert werden können unter anderem das Herz, die Nieren, die Leber, die Lunge, die Bauchspeicheldrüse und der Dünndarm. Neben Organen kann auch Gewebe gespendet werden.

Wer darf Spender sein? Grundsätzlich jeder, das Alter ist irrelevant. Wichtig ist nur, dass die Organe gesund sind und fehlerfrei funktionieren. In seltenen Fällen darf man sie auch für eine Lebendspende zur Verfügung stellen, meist eine Niere oder einen Teil der Leber. <

Wer koordiniert die Organvergabe? Die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant ist dafür zuständig, dass alle Spenderorgane, die in Deutschland, Belgien, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Ungarn und Slowenien entnommen werden, an die passenden Patienten vermittelt werden. Über die Stiftung sind alle Patienten der Mitgliedsländer registriert, die auf ein oder mehrere Organe warten.