Die Rente, die auch als Pension (Beamte) oder Ruhegehalt bezeichnet wird, ist ein monatlich wiederkehrendes Einkommen, das den Ruhestand finanziell absichern soll. Diese Ruhestandsbezüge werden durch den Generationenvertrag finanziert, bei dem die Beitragszahler die derzeitige Rentnergeneration tragen und dadurch Ansprüche (Rentenpunkte) für ihre Altersvorsorge erwerben. Berechnet wird die Rente u. a. aus dem aktuellen Durchschnittsgehalt. Sollte es einmal eine Lohnsenkung geben, verhindert die Rentengarantie ein Absinken der Bezüge.
Nachdem die Rente im letzten Jahr nur um zwei Prozent erhöht wurde, steht den 20 Millionen Rentnern in Deutschland dieses Jahr die größte Rentenanpassung seit 23 Jahren ins Haus. Dies bedeutet für die Ruheständler im Westen einen Zuwachs von 4,25 Prozent. In den neuen Bundesländern beträgt die Steigerung sogar 5,95 Prozent. Bei einer Teuerungsrate von 0,1 Prozent ist eine erhebliche Kaufkraftsteigerung zu verzeichnen.
Diese Erhöhung ist durch die gute wirtschaftliche Lage und die Lohnentwicklung, die Löhne sind laut statistischem Bundesamt inflationsbereinigt um 2,7 Prozent gestiegen, möglich. Der Rentenbeitrag wird deswegen aber nicht erhöht. Er bleibt unverändert bei 18,8 Prozent.Diese Erhöhung hat jedoch auch einen Nachteil. Dadurch werden rund vier Millionen Rentner steuerpflichtig, nämlich diejenigen, deren Ruhegehalt dann 1.180 Euro übersteigt.
Auch die Altersarmut ist damit noch lange nicht vom Tisch. In den kommenden Jahren wird die Rentenerhöhung allerdings geringer ausfallen, voraussichtlich zwei bis drei Prozent jährlich. Durch den demographischen Wandel – während vor zehn Jahren 3,6 Beitragszahler einen Rentner finanzierten, werden es 2050 voraussichtlich 1,8 sein – wird das Rentenniveau bis zum Jahr 2030 von derzeit 47 Prozent auf dann nur noch 43 Prozent sinken. Um die dadurch immer größer werdende Rentenlücke auszugleichen müssen die Arbeitnehmer seit 2003 selbst vorsorgen. Der Staat unterstützt die Sparer bei der sogenannten Riester-Rente, die er durch Zulagen und Sonderausgabenabzug fördert. Aber auch andere Vorsorgemodelle sind möglich. Um die Rentner an den Kosten für diese Förderung zu beteiligen, fällt die Rente um 0,6 Prozent geringer aus.
Mit der Rentenformel können Sie Ihre Altersrente selbst berechnen. Hierbei gilt:
Rente = EP x ZF x aRW x RAF
EP = Summe der Entgeltpunkte (bezieht sich auf aktuellen Durchschnittsverdienst)
ZF = Zugangsfaktor (berücksichtigt Zu- und Abschläge)
aRW = aktueller Rentenwert (wird zum 1. Juli jeden Jahres neu angepasst)
RAF = Rentenartfaktor (bezeichnet die Rentenart z.B. Altersrente, Witwenrente)
Sie können zur Berechnung aber auch einen der zahlreichen Rentenrechner aus dem Internet verwenden.
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